Seit Gründung im Jahr 1991 war die Stadt Bonn lange Zeit der einzige Dienstsitz des BSI. Um Länder, Kommunen und Wirtschaft vor Ort besser unterstützen zu können sowie ein hohes Niveau an IT-Sicherheit in ganz Deutschland sicherzustellen, wurde in 2019 der Zweitstandort in Freital bei Dresden eröffnet. In Freital sind insgesamt 240 Stellen der Cybersicherheitsbehörde BSI angesiedelt.
Am Dienstsitz Freital werden die Bereiche 5G-Sicherheit der Abteilung Standardisierung und Zertifizierung, der Digitale Verbraucherschutz der Abteilung Cybersicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft sowie Tätigkeiten der Abteilung Zentralverwaltung angesiedelt. Neben Fachkräften aus dem MINT-Bereich sucht das BSI demnach auch Personal für zentrale Aufgaben wie die Verwaltung oder Hausmeisterdienste.
Schaut gerne bei unseren derzeit ausgeschriebenen Stellen für Freital vorbei. Wir freuen uns auf eure Bewerbung! Weitere Informationen erhalten Sie außerdem telefonisch unter 0228 99 9582 6388 oder per Mail an Bewerbung@bsi.bund.de.
Die häufigsten Fragen und Antworten
Die Wohnungsvergabe über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist ein Teil der Wohnungsfürsorge des Bundes, deren Zweck es ist, Beschäftigte, die nicht oder nur unzureichend am Dienstort wohnlich untergebracht sind, bei der Versorgung mit familiengerechtem angemessenem Wohnraum behilflich zu sein. Bei Bedarf berät die Personalbetreuung des BSI über das Antragsverfahren und weiteres Vorgehen. Informationen findet ihr auch unter www.bundesimmobilien.de.
Für einen Wohnortwechsel aus dienstlichem Anlass haben Tarifbeschäftigte Anspruch auf einen Tag, Beamte auf zwei Tage Sonderurlaub.
Wenn ihr aus Anlass der Einstellung oder Versetzung ins BSI von eurem bisherigen Wohnort (mindestens 30 km von Freital entfernt) an den neuen Dienstort Freital umzieht, wird grundsätzlich eine Umzugsostenvergütung zugesagt. Diese umfasst unter anderem Beförderungsauslagen, Reisekosten, Mietentschädigung und andere Auslagen.
Sofern euer Wohnort mindestens 30 km vom BSI in Freital entfernt ist, wird euch für die Dauer einer Abordnungszeit Trennungsgeld gewährt.
Wenn ihr täglich von eurer Wohnung zur neuen Dienststätte pendeln, erhaltet ihr eine Wegstreckentschädigung sowie ggf. einen Verpflegungszuschuss.
Ist euch das tägliche Pendeln nicht zuzumuten, wird euch eine angemessene Zweitunterkunft am neuen Dienstort erstattet. Zudem erhaltet ihr Tagegeld und Reisebeihilfen für Familienheimfahrten.
Wenn ihr im Anschluss an die Abordnungszeit aus Anlass der Versetzung eine Zusage der Umzugskostenvergütung erhalten haben, aber aus bestimmten Gründen noch nicht an den neuen Dienstort umziehen können, kann das Trennungsgeld weiter gewährt werden. Zu den umzugshindernden Gründen zählen z.B. Wohnungsmangel, eine vorübergehende schwere Erkrankung eines/einer Berechtigten oder eines/einer Familienangehörigen bis zur Dauer von einem Jahr oder eine Schul- oder Berufsausbildung eines Kindes bis zum Ende des Schul- oder Ausbildungsjahres.
Für den Standort Freital besteht die Möglichkeit ein Deutschlandticket als Jobticket zu vergünstigten Konditionen zu beziehen. Darüber hinaus wird Ticketinhabern der höchstmögliche Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 23,28 Euro gewährt.
Detaillierte und weiterführende Informationen über Umzugs- und Reisekosten, Trennungsgeld sowie das Jobticket findet ihr beim Dienstleistungszentrum des Bundesverwaltungsamtes auf www.bundesverwaltungsamt.de unter „Bundesbedienstete“.