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Luftsicherheit

Die Digitalisierung ist bereits seit langer Zeit in allen Bereichen des Luftverkehrs angekommen. Alle betroffenen Teile der Branche, insbesondere die Luftsicherheit, stehen unter dem zunehmenden Druck der digitalen Transformation. Hierdurch steigen gleichzeitig auch die Anforderungen an die Informationssicherheit. Viele verbinden mit der Digitalisierung an Flughäfen die Möglichkeiten von Online-Buchungen, die Echtzeitverfolgung von Flügen, digitale Check-in-Funktionalitäten, digitalisierte Logistikprozesse oder frei verfügbares WLAN. All diese Anwendungen und Systeme wurden primär für den Komfort von Flugreisenden gedacht und entwickelt. Doch wie sieht es mit dem Schutz von Flughäfen vor Cyber-Angriffen aus?

Das Thema Sicherheit begleitet die Luftfahrt seit den ersten Flugversuchen Otto Lilienthals. Lange Zeit lag der Fokus ausschließlich auf dem Bereich der betrieblichen Sicherheit (Safety). Seit den Terroranschlägen vom 11. September ist der Schutz vor Terroranschlägen und Sabotageakten (Security) stärker in den Fokus gerückt. Durch den zunehmenden Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik werden dabei auch Bedrohungen aus dem Cyberraum berücksichtigt.

Schutz vor Cyber-Angriffen

Durch die Verabschiedung der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2019/1583, die ab dem 31. Dezember 2021 in Kraft tritt, müssen Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen und im nationalen Programm für die Sicherheit der Zivilluftfahrt genannte Stellen zukünftig ein bestimmtes Informationssicherheitsniveau in der Luftsicherheit erreichen und garantieren.

Das Ziel der Verordnung ist der Schutz und die Absicherung des zivilen Luftverkehrs vor Cyber-Angriffen, insbesondere in Bezug auf Sabotageakte und terroristische Anschläge. Hierzu zählen Präventivmaßnahmen im Bereich der Cyber-Sicherheit, wie der Schutz vor diesen, aber auch die Detektion von und die Reaktion auf Cyber-Angriffe. Vor allem der Schutz von kritischen informations- und kommunikationstechnischen Systemen und Daten (KIKS, wie z. B. Zutrittskontrollsysteme) spielt hierbei eine wichtige Rolle. Außerdem ist der angemessene, praktikable und rechtzeitige Austausch von Informationen zu Schwachstellen, Schadsoftware oder ähnlichem essentiell.

Das BSI und die Luftsicherheit

In Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) damit betraut, die Koordinierung und Steuerung der Maßnahmen zur Informationssicherheit gemäß des §8 LuftSiG, ab dem 31.12.2021 zu übernehmen.

Das BSI erarbeitet daher unter anderem die Vorgaben für regulierte Unternehmen, entwickelt diese kontinuierlich weiter und betreibt ein Warn- und Meldewesen. Als zuverlässiger Partner möchte das BSI unterstützen, um ein langfristig hohes und vergleichbares Informationssicherheitsniveau aller Beteiligten erreichen und halten zu können.

Im Rahmen des kooperativen Ansatzes des BSI wurde zusammen mit der Wirtschaft ein Expertenkreis für die Luftverkehrswirtschaft gegründet. Im Rahmen des Expertenkreises wird ein vertrauensvoller Austausch zwischen der Wirtschaft und dem BSI etabliert.

Bei Anfragen zum Thema Informationssicherheit der Luftsicherheit wenden Sie sich bitte an lusi@bsi.bund.de.