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Verschlusssachenanweisung

Die Arbeit mit Verschlusssachen (VS) in Bundesbehörden und bundesunmittelbaren öffentlich-rechtlichen Einrichtungen richtet sich nach den Regelungen der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA)". Eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz ist am 1. April 2023 in Kraft getreten.

Weitere Vorschriften zum staatlichen Geheimschutz