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Mindeststandard des BSI für Videokonferenzdienste

Videokonferenzdienste sind inzwischen zum zentralen Kommunikationsmittel für Zusammenarbeit über Distanzen hinweg geworden und in vielen Bereichen nicht mehr aus dem Arbeitsalltag wegzudenken. Ihre Funktionsvielfalt geht dabei meist weit über die reine Ton- und Bildübertragung hinaus. Wie bei jeder Datenübertragung gehen mit dem Einsatz von Videkonferenzdiensten jedoch auch Risiken für die Informationssicherheit einher, die durch die Komplexität der Systeme noch verschärft werden. Dieser Mindeststandard beschreibt daher Sicherheitsanforderungen, die Anwendende in der Bundesverwaltung beim sicheren Einsatz von Videokonferenzdiensten unterstützen. Er regelt nicht nur funktionale Anforderungen an den Dienst selbst, sondern thematisiert auch die Konzeption, Planung, Beschaffung, den Betrieb sowie Anforderungen an die Benutzenden.

Download Mindeststandard

Mindeststandard des BSI nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG für Videokonferenzdienste

Download Referenztabelle IT-Grundschutz

IT-Grundschutz-Referenztabelle zum Mindeststandards des BSI nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG für Videokonferenzdienste Version 1.0 in der Bundesverwaltung (IT-Grundschutz-Kompendium – Edition 2021)