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BSI TL - IT 01

BSI TL - IT 01

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung VSA) Technische Leitlinien (BSI TL) zur Umsetzung der VSA heraus. Die BSI TL bedürfen vor der Herausgabe der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Die BSI TL konkretisieren die Vorgaben der VSA durch Festlegung von Verfahren zur Prüfung von Produkten, von technischen und organisatorischen Anforderungen und Handlungsanweisungen auf dem Gebiet des materiellen Geheimschutzes. Die BSI TL werden unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik und der Bedrohungslage regelmäßig aktualisiert.

Die Technische Leitlinie BSI TL - IT 01 "Mitwirkungspflichten in Zulassungsverfahren" bezieht sich auf §§ 51 und 52 VSA für die Erteilung von Zulassungen von IT-Sicherheitsprodukten innerhalb eines VS-IT-Systems im Geltungsbereich der VSA.

Sie regelt auf Grundlage des im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren und Heimat (BMI) festgelegten Zulassungskonzeptes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Mitwirkungspflichten der an Zulassungsverfahren für IT-Sicherheitsprodukte (VS-Produkt) im Zulassungsschema des BSI beteiligten Parteien.

BSI TL - IT 01: Mitwirkungspflichten in Zulassungsverfahren