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Marktanalyse Smart Metering Systems

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen (Rollout) in Deutschland umfassend und formuliert regulatorische Anforderungen an die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Um sicherzustellen, dass grundzuständige Messstellenbetreiber die ihnen auferlegten Pflichten fristgerecht erfüllen können, stellt das Gesetz den Start des verpflichtenden Rollouts unter den Vorbehalt der Feststellung der technischen Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen (vgl. § 30 MsbG).

Die Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme kann erst erfolgen, wenn alle hierfür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten. Intelligente Messsysteme müssen den Anforderungen des MsbG entsprechen und damit unter anderem das Zertifizierungsverfahren nach Common Criteria (CC) erfolgreich durchlaufen haben. Die Feststellung der technischen Möglichkeit durch das BSI erfolgt auf Basis der Ergebnisse der Marktanalyse nach § 30 MsbG.

Mit der Marktanalyse nach § 30 MsbG erhebt das BSI den Stand der Umsetzung der BSI-Standards sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart-Meter-Gateway, Gateway-Administrator und Backendsysteme im Markt. Die Marktanalyse differenziert diese Wertschöpfungskette nach Anwendungsfällen sowie den jeweiligen Einbaugruppen und enthält Aussagen zur grundsätzlichen Marktverfügbarkeit von intelligenten Messsystemen, insbesondere von zertifizierten Smart-Meter-Gateways.

Die Marktanalyse wurde am 31. Januar 2019 erstmalig durch das BSI veröffentlicht. Am 31. Januar 2020 hat das BSI die Marktanalyse aktualisiert und den Verwaltungsakt zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme veröffentlicht. Die letzte Aktualisierung der Marktanalyse erfolgte am 30. Oktober 2020.

Rücknahme der Allgemeinverfügung vom 07. Februar 2020
Die Allgemeinverfügung des BSI vom 07.02.2020 zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme wurde durch Aufhebungsbescheid des BSI vom 20.05.2022 zurückgenommen. Der Weiterbetrieb sowie der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt gemäß §19 Abs. 6 MsbG. Die hierfür nötige Feststellung hat das BSI am 20.05.2022 getroffen. Die Pressemitteilung zur Rücknahme findet sich hier.

Downloads

Marktanalyse nach § 30 MsbG Version 1.2

Allgemeinverfügung zur Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nach § 30 MsbG

Vorangegangene Versionen

AUFGEHOBEN: Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nach § 30 MsbG

Marktanalyse Version 1.1.1

Marktanalyse Version 1.0