BSI TR-03162 IT-sicherheitstechnische Anforderungen zur Durchführung einer Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Online-Wahl)
Die Technische Richtlinie TR-03162 ist im Rahmen eines Modellprojekts nach § 194a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch entstanden, das es den Krankenkassen ermöglichen soll, bei den Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 neben der herkömmlichen Stimmabgabe per Briefwahl auch Online-Wahlen anzubieten. Die Wahlberechtigten erhalten somit die Möglichkeit, ihr Votum anstelle der Briefwahl elektronisch über das Internet abzugeben.
Die Technische Richtlinie ergänzt die am 30.09.2020 in Kraft getretene Online-Wahl-Verordnung um die IT-sicherheitstechnischen Anforderungen, die über die allgemeinen Vorgaben der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) hinaus für die Durchführung des Online-Wahlverfahrens erforderlich sind. Sie enthält Vorgaben für den Betrieb und die Nutzung von Anwendungen und IT-Systemen, die bei der Durchführung des Modellprojekts Online-Sozialwahl zum Einsatz kommen.
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- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/TR-03162