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BSI TR-03183 Cyber-Resilienz-Anforderungen

Die Technische Richtlinie TR-03183: Cyber-Resilienz-Anforderungen an Hersteller und Produkte hat zum Ziel, Herstellern schon vorab die Art der Anforderungen, die mit dem künftigen Cyber Resilience Act (CRA) auf sie zukommen, zugänglich zu machen. Der CRA wurde als Entwurf der EU-Kommission im September 2022 veröffentlicht und befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Im Nachgang möglicher Änderungen am CRA im Vergleich zum Entwurfstext kann auch die Technische Richtlinie aktualisiert werden.

In Teil 1 "Allgemeine Anforderungen" werden Anforderungen an Hersteller und Produkte in Anlehnung an die Anforderungen aus Artikeln und Anhang des CRA zusammengestellt. Teil 1 wird aktuell erarbeitet.

In Teil 2 "Software Bill of Materials (SBOM)" werden formelle und fachliche Vorgaben für SBOMs beschrieben, die u. a. in Teil 1 der TR-03183 gefordert werden.